Kündigungsschutzklage Anwalt Mainz

Frau Koeppel - Anwalt Arbeitsrecht Mainz & Anwalt Familienrecht Mainz - Rechtsanwälte Seeler. Sczepanski. Koeppel.

Sonja Koeppel
Arbeitsrecht Mainz

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Was ist eine Kündigungsschutzklage ?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmen nicht immer darin überein, ob eine Arbeitgeberkündigung wirksam ist oder nicht. Der betroffene Mitarbeiter kann sich in solchen Fällen ungerecht behandelt fühlen, während der Arbeitgeber sein Verhalten als gerechtfertigt ansieht.

Kündigungsschutzprozess – Kündigungsschutzklage Anwalt Mainz

In solchen Situationen wird die Frage, wer letztendlich Recht hat, in einem Kündigungsschutzprozess entschieden, der einer Kündigungsschutzklage folgt.

Welchen Zweck verfolgen Kündigungsschutzklagen?

Prinzipiell zielen Kündigungsschutzklagen darauf ab, das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu sichern. Es besteht jedoch auch die Option einer Einigung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinkommen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Fall erhält der betroffene Mitarbeiter eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes.

Kündigungsschutzklage Anwalt Mainz

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Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ist von besonderer Bedeutung für Arbeitnehmer. Er dient dazu, sie vor ordentlichen Kündigungen durch ihren Arbeitgeber zu schützen. Dieser Schutz basiert auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das im Jahr 1951 eingeführt wurde, sowie auf Tarifverträgen.

Es gibt zwei Hauptarten des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer:

  1. Allgemeiner Kündigungsschutz: Unter diesem Schutz sind nur bestimmte Kündigungsgründe erlaubt.
  2. Besonderer Kündigungsschutz: Dieser Schutz gilt für bestimmte Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten. Dazu gehören Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit. Die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern erfordert die Zustimmung des Integrationsamts.

Um den allgemeinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen zu können (siehe § 1 KSchG), muss ein Arbeitnehmer in derselben Firma ohne Unterbrechung länger als sechs Monate beschäftigt gewesen sein. Zudem sollte der Arbeitsplatz normalerweise nicht in einem Kleinbetrieb angesiedelt sein, der nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte hat.

Gründe für Kündigung

Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen. In rechtlicher Hinsicht spricht man von sozial gerechtfertigten Gründen, die vom Arbeitgeber angegeben werden müssen, wie es im § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) festgelegt ist:

 

  • Personenbedingte Gründe:
  • Verhaltensbedingte Gründe:
  • Betriebsbedingte Gründe:

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